Was die KI-Verordnung zu Kredit und Versicherung sagt
Anhang III der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) nennt die Bereiche, in denen KI-Systeme als hochriskant gelten. Nummer 5 umfasst zwei Anwendungen in Finanzdienstleistungen: KI-Systeme, die bestimmungsgemäß die Kreditwürdigkeit natürlicher Personen prüfen oder ihre Kreditpunktzahl ermitteln sollen, mit Ausnahme von Systemen zur Aufdeckung von Finanzbetrug; und KI-Systeme, die bestimmungsgemäß für Risikobewertung und Preisbildung in Bezug auf natürliche Personen bei Lebens- und Krankenversicherungen verwendet werden sollen. Betreiber dieser beiden Kategorien müssen vor der ersten Verwendung zudem eine Grundrechte-Folgenabschätzung durchführen (Artikel 27).
Der Zeitplan hat sich in diesem Jahr geändert. Der Digital-Omnibus zur KI, veröffentlicht als Verordnung (EU) 2026/1744 und seit dem 27. Juli 2026 in Kraft, hat die Regeln für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Andere Teile gelten bereits: die verbotenen Praktiken und die Pflicht, KI-Kompetenz zu fördern, seit dem 2. Februar 2025, und die meisten übrigen Regeln, darunter die Transparenzregeln aus Artikel 50, seit dem 2. August 2026. Diese Zusammenfassung folgt dem konsolidierten Text, den der AI Act Service Desk der Kommission veröffentlicht; sie ist keine Rechtsberatung.
Die Versicherungsaufsicht wartet nicht auf Dezember 2027. Am 6. August 2025 veröffentlichte die EIOPA eine Stellungnahme zu Governance und Risikomanagement von KI, gerichtet auf KI-Systeme, die nach der KI-Verordnung weder verboten noch hochriskant sind. Sie schafft keine neuen Anforderungen, erläutert aber, wie das bestehende Versicherungsrecht greift, mit einem risikobasierten und verhältnismäßigen Ansatz für Daten-Governance, Aufzeichnungen, Fairness, Cybersicherheit, Erklärbarkeit und menschliche Aufsicht. Die EIOPA nennt Preisbildung, Underwriting, Schadenbearbeitung und Betrugserkennung als Bereiche, in denen der KI-Einsatz wächst.
Was das zeigt
Die Einstufung als hochriskant folgt dem Zweck, nicht der Technik. Ein Modell, das einen Kreditscore oder eine Lebensversicherungsprämie festlegt, ist hochriskant; dieselbe Art Modell, die ein Gutachten zusammenfasst, ist keine in Anhang III genannte Anwendung. Die Schadenbearbeitung als solche steht nicht auf der Liste, doch jede Anwendung braucht trotzdem ihre eigene Bewertung, und ein System, das faktisch über Deckung oder Beträge entscheiden würde, verdient einen viel genaueren Blick als eines, das eine Zusammenfassung vorbereitet.
Das legt eine praktische Reihenfolge nahe. Viel Zeit in der Schadenbearbeitung geht ins Lesen: Schadenmeldung, Gutachten, Rechnungen, Fotos, Versicherungsbedingungen und frühere Korrespondenz. Viel Zeit in einer Kreditakte geht ins Sammeln und Prüfen von Unterlagen. Das sind Aufgaben, bei denen unterstützende KI Zeit sparen kann, während die Entscheidung sichtbar beim Menschen bleibt, und bei denen sich leicht festhalten lässt, was das System gelesen und vorgeschlagen hat.
- Die Akte lesen. Die wesentlichen Fakten aus Schadenmeldungen, Gutachten und Rechnungen herausziehen, jeweils mit der Seite verknüpft, von der sie stammen.
- Für die Sachbearbeitung zusammenfassen. Ein kurzer Überblick, was bekannt ist, was fehlt und was sich widerspricht, bereit zur Prüfung.
- Die Entscheidung lassen. Über Deckung, Beträge und Kredite entscheidet die Sachbearbeitung oder das Underwriting, mit der Zusammenfassung als einer von mehreren Grundlagen.
Wo Meridian passt
Meridian AI ist unterstützend: Es liest Dokumente, antwortet mit Verweis auf die Quelle und bereitet Zusammenfassungen und Entwürfe vor. Es läuft in Ihrer eigenen Umgebung, mit protokolliertem Zugriff und Schlüsseln in Ihrer Hand. Dokumentenanalyse und Antworten mit Quellenangabe sind bestehende Funktionen; die Anbindung Ihrer Schaden- oder Kreditsysteme ist eine Projektintegration. Meridian AI legt keine Preise fest, bewertet keine Kunden und entscheidet weder über Schäden noch über Kredite. KI für diese Entscheidungen einzusetzen ist eine Hochrisiko-Anwendung mit eigenen Pflichten und braucht eine eigene Bewertung mit Ihren Rechts- und Compliance-Beratern. Dieser Artikel legt nicht nahe, dass eine in den Quellen genannte Organisation Meridian nutzt.
Mit einer Schadenart beginnen
Ein praktischer Pilot nimmt abgeschlossene Akten einer Schadenart, etwa Leitungswasserschäden in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung, und eine kleine Gruppe von Sachbearbeitenden. Vergleichen Sie die Zeit bis zu einem ersten vollständigen Überblick über eine Akte heute mit der Zeit mit quellengestützten Zusammenfassungen, und halten Sie fest, wie oft eine Zusammenfassung korrigiert wird. Legen Sie die Abnahmekriterien vorab fest und lassen Sie den Schritt, in dem ein Mensch entscheidet, unverändert.
Was Meridian konkret einrichten würde
- Anbinden
- Abgeschlossene Akten einer Schadenart: Meldungen, Gutachten, Rechnungen und Fotos
- Die Versicherungsbedingungen, die für diese Akten gelten
- Aufbauen
- Die wesentlichen Fakten jedes Dokuments, jeweils mit der Quellseite verknüpft
- Eine Aktenzusammenfassung mit offenen Fragen und Widersprüchen, zur Prüfung durch die Sachbearbeitung
- Ein Protokoll angenommener und korrigierter Zusammenfassungen pro Akte
- Betreiben
- In Ihrer eigenen Umgebung, mit auf die Pilotgruppe beschränktem und protokolliertem Zugriff
- Entscheidungen über Deckung und Beträge bleiben bei der Sachbearbeitung
Beispielhafter Aufbau — jede Einführung wird gemeinsam mit dem Betreiber gestaltet. Quellsysteme bleiben, wo sie sind; die Datenschicht von Meridian läuft in der eigenen Umgebung des Betreibers.
Beginnen Sie dort, wo KI Menschen beim Lesen hilft. Lassen Sie die Entscheidungen dort, wo Gesetz und Kunden einen Menschen erwarten.
- AI Act Service Desk — Annex III: high-risk AI systems, point 5
- AI Act Service Desk — Implementation timeline (amended by the Digital Omnibus on AI)
- AI Act Service Desk — Article 27: fundamental rights impact assessment
- EIOPA — Opinion on AI governance and risk management (6 August 2025)
Meridian ist an den beschriebenen Vorfällen und Ermittlungen nicht beteiligt. Fakten aus öffentlichen Quellen, Stand 5. November 2026.
